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So wie schon einige andere gesetzlichen Krankenkassen übernimmt seit Februar 2015 auch die Securvita Krankenkasse chiropraktische Behandlungen als Satzungsleistung. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Behandlungen notwendig sind, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der Securvita Krankenkasse bis zu zehn chiropraktische Behandlungen in Anspruch nehmen.

Damit die Kosten übernommen werden, müssen Sie der Securvita Krankenkasse eine ärztliche (Privat-) Verordnung vorlegen, die Auskunft über die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen gibt. Die ärztliche Verordnung ist vor Behandlungsbeginn von einem Kassenarzt auszustellen. Das Ausstellungsdatum der Verordnung darf nicht vor dem 26. Februar 2015 liegen.

Beispiel: Ihr Arzt verordnet Ihnen zehn chiropraktische Behandlungen. Die Rechnungssumme des Chiropraktikzentrum Berlin beträgt 600 Euro. Davon tragen Sie zehn Euro für die Verordnung und 60 Euro Eigenanteil. Die Securvita Krankenkasse erstatten Ihnen 530 Euro, was 53 Euro je Behandlung entspricht.

Der behandelnde Therapeut muss darüber hinaus Mitglied eines Berufsverbandes der Chiropraktoren sein, deren Zugangsvoraussetzung ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Chiropraktik ist, das den Anforderungen der WHO-Richtlinien entspricht sowie die Zulassung als Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz. Die Therapeuten des Chiropraktikzentrum Berlin erfüllen diese Voraussetzungen und garantieren eine qualitätsgesicherte Behandlung.